Alljährlich zum Neujahr stellt sich die Frage: Wie lange wünscht man eigentlich ein „frohes neues Jahr“? Sowohl im geschäftlichen als auch im privaten Umfeld gibt es eine Faustregel.
Wie lange kann man ein „gutes neues Jahr“ wünschen?
Neujahrsgrüße gehören zum guten Ton. Egal ob innerhalb der eigenen Familie, unter Arbeitskollegen oder in der Nachbarschaft. Etwas unangebracht wirken Wünsche zum neuen Jahr hingegen, wenn sie völlig verspätet sind. Sowohl für mündliche Neujahrsgrüße als auch für postalische Karten, Nachrichten per E-Mail oder via Messenger wie WhatsApp gilt: Ab Mitte Januar ist Schluss. Wer seine Neujahrsgrüße per Post verschickt, sollte dann natürlich die Versandzeit nicht vergessen.
Frohes neues Jahr: der verspätete Wunsch
Grundsätzlich ist es natürlich jedem selbst überlassen, wie lange man Neujahrsgrüße ausspricht. Meist ist es vor allen Dingen davon abhängig, ob man beispielsweise einen Kollegen auf der Arbeit direkt in der ersten Arbeitswoche wiedersieht, oder erst eine Weile später.
Verspätete Neujahrsgrüße gehören zwar nicht unbedingt zum schlechten Stil, könnten aber einen merkwürdigen Eindruck hinterlassen. In einem solchen Fall lässt sich dem Neujahrsgruß noch etwas wie „Auch wenn das neue Jahr schon einige Wochen alt ist, wünsche ich…“ hinzufügen. Oder kurz „Noch ein frohes neues Jahr“.